Ewiges Marktrecht für Süchteln |
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„... up sent lucien dagh, der heilger joufferen“, am 13. Dezember 1423, gab die damalige Landesherrin Herzogin Maria von Jülich und Geldern, „zum Wohl und Ungeachtet der Ungewissheit ihres eigenen Schicksals wertete die Herzogin Maria von Harcourt ein halbes Jahr nach dem Tod ihres Gatten ihre „Freiheit“ Süchteln durch die
Verleihung des Marktrechtes dauerhaft auf und band die Stadt somit fest Von der großen landesmütterlichen Fürsorge der Herzogin zeugt der Abschnitt Fast 600 Jahre sind seit der vorausschauenden und großzügigen Tat der Herzogin vergangen und die Verleihung der Marktrechte brachte Süchteln im Laufe dieser zurückliegenden Jahrhunderte viele wirtschaftliche Vorteile. Die Tage der Wochen- und Jahrmärkte haben inzwischen mehrfach gewechselt und die Herrschafts- und Wirtschaftsformen sich gründlich geändert. Aber das Süchtelner Marktrecht ist geblieben und die Bürger und Bürgerinnen profitieren noch heute davon, wenn sie ihre Markteinkäufe auf dem Wochenmarkt hier tätigen oder Eltern und Kinder an den Kirmestagen die Freuden der Süchtelner Jahrmärkte genießen. |
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Abschrift der alten Marktrechtsurkunde |
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Da jeder Mensch verpflichtet ist, nach seinem Vermögen das Gemeinwohl und den öffentlichen Nutzen voranzustellen und zu fördern, wollen auch Wir, Maria von Harcourt, von Gottes Gnaden Herzogin von Jülich und Geldern und Gräfin von Zutphen, Herrin von Arschot und Brebeke, dies tun, und zwar zum gemeinen Nutzen Unseres Landes und insbesondere zum Wohl und zum Vorteil Unserer Feste Süchteln und derjenigen, die im Umkreis dieser Feste wohnen, damit sie ihre kaufmännischen Geschäfte aufs beste ausüben können. Darum tun Wir allen Personen, die dieses Schreiben sehen oder vorgelesen hören, kund und erklären für Uns und Unsere Nachkommen, daß Wir durch dieses Schreiben von heute bis in ewige Zeiten in Unserer vorgenannten Freiheit Süchteln einen Wochenmarkt und zwei Jahrmärkte erlaubt haben und künftig erlauben. Den Wochenmarkt haben Wir gefreit und haben ihn auf den Montag jeder Woche vom Sonnenaufgang am Morgen bis zum Sonnenuntergang desselben Tages festgelegt. Der erste Jahrmarkt soll zum Tag der heiligen Apostel Petrus und Paulus stattfinden, einen Tag vorher bei Sonnenaufgang beginnend bis zum Sonnenuntergang des folgenden Tages. Der andere soll am Tag des heiligen Bischofs Severin sein, einen Tag vorher vom Sonnenaufgang an, und bis zum darauffolgenden Tag bis zum Sonnenuntergang dauern. Die vorgenannten Wochen- und Jahrmärkte, die Wir, die obengenannte Herzogin, gefreit, eingerichtet und festgelegt haben, freien Wir, richten sie ein und legen sie auch für die Zukunft mit allen Freiheiten und Rechten, wie es sich gebührt, fest, kraft dieses Schreibens, damit jeder mit seinem Hab und Gut während der obengenannten Zeiten in Unserer Freiheit Süchteln gleich von allen Schäden und Schulden frei sei, sofern er nicht selbst diese Freiheit durch Wort oder Tat aufhebt oder bricht. So befehlen Wir allen Unseren Drosten, Amtleuten, Schultheißen, Schöffen und Boten sowie allen Unseren Gerichtsleuten in Süchteln, soweit Uns dies zusteht, die obengenannte Freiheit ohne alle Einschränkungen fest und stetig zu gewährleisten. Da Wir dies fest und stetig so einhalten und eingehalten wissen wollen, gebieten Wir allen Unseren Untertanen, die vorgenannte Freiheit und die Märkte zu schützen und nichts dagegen zu versuchen oder auf irgend eine Weise zu unternehmen, einschließlich Unserer und Unserer Nachkommen Akzisen, Zölle und Strafgelder und was sonst noch Uns zu Recht zustehen mag, und dies ohne alle Arglist und Gefahr. Zum Zeugnis dessen haben Wir mit klarem Wissen und Wollen Unser Siegel an |
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Das 580 Jahre alte Original der Urkunde von 1423 ( Stadtarchiv Viersen 2003 ) |
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Wichtige bekannte Daten zur Herzogin Maria von Harcourt ( Marie d’Harcourt ): Vor 1389 Geburt der Maria von Harcourt und Aumale ( Tochter des Grafen 2.11.1404 Ehevorvertrag zwischen dem Herzog Ludwig von Orleans ( Sohn des französischen Königs Karl V. ) und Rainald IV., Herzog von Jülich und Geldern 5.5.1405 Eheschließung Marias mit Herzog Rainald IV. in Bastogne 23.2.1415 Fertigstellung des Gebetbuches der Maria von Harcourt ( von Geldern ) 25.6.1423 Tod des Herzogs Rainald IV. ( als letzter Herzog von Jülich in direkter Linie ) - Maria bleibt Herrin der jülichen Ämter Brüggen und Grevenbroich 13.12.1423 Maria von Harcourt ( Herzogin von Jülich und Geldern 24.2.1426 Zweite Ehe der Maria von Harcourt mit dem Jungherzog Ruprecht von Jülich-Berg ( Bischof von Passau und Paderborn - gestorben 12.8.1431 ) 1427 Letztes schriftliches Zeugnis der Herzogin in den historischen Quellen Nach 1427 Tod der Maria von Harcourt ( begraben in Nideggen ) |
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Bildnis der Maria von Harcourt aus dem Gebetbuch der Herzogin |
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